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Werden Lebensversicherungen durch die Kenntnisse des menschlichen Genoms
überflüssig?
Folien zum Vortrag (
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Beatrice Baldinger, Swiss Re, Zürich
Der Phänotyp stellt die Gesamtheit aller individuellen Merkmale dar, die
im Laufe der Entwicklung des Organismus' erscheinen, und entspricht einem Genotyp,
der von an die Umwelt gebundenen Faktoren, beeinflusst wird. Für die grosse
Mehrheit der Gene ist die Beziehung zwischen Genotyp und Phänotyp komplex.
Wir sind alle Träger einer Gesamtheit von Genen, von denen gewisse "schlecht"
sind. Die Tatsache, Träger eines "schlechten" Gens zu sein, ist
nicht gleichbedeutend mit einer unabwendbaren Krankheit. Der klinische Ausdruck
eines Gens steht in Verbindung mit dem Zusammenspiel einer grossen Zahl anderer
Gene, unter anderem von Steuer-Genen, und von Faktoren, die an die Umgebung
gebunden und von grosser Wichtigkeit sind. Wenn ein "gutes" Gen in
ein Produkt mit adäquater Funktion übersetzt wird, ist der Phänotyp
normal. Falls jedoch die Umwelt stark pathogen ist (z.B. karzinogen), kann es
vorkommen, dass die Funktion des Produkts trotz eines normalen Gens ungenügend
wird und sich eine Pathologie entwickelt. Das Vorhandensein einer Mutation auf
einem Gen führt zu einem instabileren Gleichgewicht zwischen seiner Funktion
und dem Druck der Umwelt. So wird bei ungünstigen Bedingungen eine Pathologie
schneller erscheinen. Je stärker der Zusammenhang zwischen einer Mutation
und dem klinischen Erscheinungsbild ist, desto weniger wird die Umwelt einen
Einfluss auf dieses Gleichgewicht nehmen. Ist bei Genen diese Assoziation schwach
oder hängt von einer zusammenhängenden Gruppe von Genen ab, sind die
Resultate eines Tests viel schwieriger zu interpretieren und der prognostische
Wert schwieriger zu bestimmen.
Der Test eines bestimmten Gens liefert keine Garantie zur "Gesundheit"
oder "Krankheit" einer betroffenen Person. Die Mehrheit der häufig
vorkommenden Krankheiten haben unzweifelhaft eine genetische Komponente, aber
der Ausdruck dieser Komponente ist grundlegend abhängig von den Genen des
Individuums, wie auch von an die Umwelt gebundenen Faktoren. Der Ausdruck eines
Gens ist deshalb selten ein Phänomen, wo es um alles oder nichts geht.
Beinahe alle mit multifaktoriellen Erkrankungen zusammenhängenden Gene
manifestieren sich auf sehr unterschiedliche Art und es ist klinisch schwierig,
genaue Korrelationen zu erstellen.
Die genetischen Tests haben unsere Diagnosemöglichkeiten erweitert. Die
Interpretation der Resultate und die unentbehrliche genetische Beratung sind
im allgemeinen jedoch hoch komplex und verlangen nach speziellen Kenntnissen.
Das Individuum muss die freie Wahl haben, einen solchen Test vornehmen zu lassen,
und Zugang zu Spezialisten in klinischer Genetik haben. Unter diesem Gesichtspunkt
haben die schweizerischen Versicherer einseitig ein Moratorium vorgeschlagen,
worin sie auf die Verwendung dieser Tests im Bereich der Versicherung verzichten.
Im neuen Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen wird
das Verbot, einen genetischen Test zu verlangen, verankert sein. Der Schweizerische
Versicherungsverband (SVV) unterstützt diese Sichtweise. Um jedoch die
Grundlagen des Versicherungsprinzips zu respektieren, müssten die Kunden
die Resultate von genetischen Tests, die vor dem Versicherungsantrag vorgenommen
worden sind, bekanntgeben. In diese Verpflichtung zur Information des Versicherers,
sollen nur diejenigen Tests eingebunden werden, die aufgrund ihrer technischen
Zuverlässigkeit und klinischen Nutzen anerkannt sind.
Mit Weiterentwicklung der genetischen Technologien, besteht in Zukunft die
Möglichkeit, asymptomatische Individuen auf häufige multifaktorielle
Krankheiten zu testen. Diese Entwicklung wird es vermutlich erlauben, genetische
Konstellationen zu bestimmen, die mit gewissen Erkrankungen in Zusammenhang
gebracht werden können. Da diese Tests bei asymptomatischen Personen eingesetzt
werden, könnten sie auf Individuen mit einer Risikokonstellation einen
starken Anreiz ausüben und zur Unterzeichnung einer Versicherung bewegen.
In dieser langfristigen Perspektive möchten die Privatversicherer die Verpflichtung
des Kunden, über seinen aktuellen Gesundheitszustand und auf gewisse Fragen
zur Lebensweise Auskunft zu geben, beibehalten. Dies verhindert eine Antiselektion
gegenüber dem Versichertenkollektiv.
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