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Gesamte Dokumentation:
- Was ist Technologiefolgenabschätzung (TA)?
- Geschichte der Technikfolgenabschätzung
- Technikfolgenabschätzung (TA): Die Definition
- Vorgehen und Methodik zur Sicherheitsanalyse
- Sicherheitsanalyse für offene Anwendungen
4. Vorgehen und Methodik zur Sicherheitsanalyse
Die Sicherheitsanalyse hat zum Ziel, möglichst alle Ziel- und
Nebeneffekte nach ihren Auswirkungen zu untersuchen und zu
bewerten. Sie wird daher in den folgenden 4 Schritten vollzogen:
1. Identifikation der Gefahrenquellen
Im ausgewählten Untersuchungsbereich werden mittels
beschriebener Methoden die möglichen Gefahrenquellen
ermittelt. Auch Gefahren, deren Eintretenswahrscheinlichkeit
gering ist, oder die nicht grosses Schadensausmass beinhalten,
müssen betrachtet werden.
Es muss eine Aufstellung gemacht werden, unter welchen Bedingungen die
Gefahren auftreten und welche Bereiche sie betreffen. Gewissen
Gefahren beinhalten natürliche Prozesse, die ausgelöstwerden
durch die neue Technik, oder sie sind vergleichbar mit diesen.
In der Zusammenstellung der Gefahren müssen diese deshalb immer
den entsprechenden natürlichen Prozessen
gegenübergestellt werden.
2. Gefährdungspotential
Die im vorherigen Kapitel ausgearbeiteten Gefahrenquellen
müssen nun genauer betrachtet werden: wie gross ist der
zu erwartende Schaden einerseits, wie wahrscheinlich ist das
Eintreten des Schadens andererseits. In diesem Schritt wird
noch nicht gewertet, d.h., ob das Risiko akzeptierbar ist oder
nicht, wird hier noch nicht zur Frage gestellt.
Die Gefahren sollen untereinander verglichen werden, falls
einzelne Gefahrenquellen zum selben Schaden führen,
muss dies festgehalten werden.
3. Szenarienbildung
Aus den Erkenntnissen der obigen Kapitel werden nun Szenarien
gebildet. In das untenstehende Diagramm werden Gefahrenquellen,
natürliche Prozesse, die eintreten müssen,
damit es zum Schaden kommt, Auswirkungen und Schadensausmasse
aufgetragen.
Falls dadurch neue Gefahrenquellen auftauchen, müssen
diese wieder nach Schritt 1 und 2 untersucht werden.
Retrospektive
Betrachtung |
Prospektive
Betrachtung |
Gefahrenquelle |
Q1 |
Q2 |
. |
. |
Qn |
|
|
|
Natürliche Prozesse |
P1 |
P2 |
. |
. |
Pn |
|
|
|
Auswirkungen, Gefährdungen |
G1 |
G2 |
. |
. |
Gn |
|
|
|
Schadenspotential |
S1 |
S2 |
. |
. |
Sn |
|
|
Szenarienbildung durch Entwicklung von Kausalketten zur
Beurteilung des Gefährdungspotentials einer
möglichen Gefahrenquelle (Qi). Durch die
retrospektive Betrachtung unter Einbezug natürlicher
Vorgänge (Pi) kann eine vorhandene
Gefährdung (Gi) erkannt werden. Zur
Beurteilung wird das Schadenspotential (Si) verschiedener
Kausalketten in einer prospektiven Analyse verwendet. Dabei wird
die Eintretenswahrscheinlichkeit aller Zwischenschritte als 1
angenommen, obwohl diese in Wirklichkeit für
jeden Schritt spezifisch ist und sehr klein sein kann.
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4. Risiken-Nutzen-Analyse
Ergibt die Sicherheitsanalyse Gefährdungen
mit untolerierbaren Schadenspotentialen, so ist
von einer Anwendung der Technik entweder abzusehen
oder sie ist hinsichtlich der sicherheitsrelevanten
Eigenschaften zu verbessern. Dies kann bei der
Gentechnologie beispielsweise durch biologische
Sicherheitsmassnahmen oder durch zusätzliche
Auswirkungsforschung erreicht werden. Biologische
Sicherheitsmassnahmen beinhalten unter anderem,
die gewebe- oder organellspezifische Expression der
transferierten Gene, mit dem Ziel, deren Ausbreitung
einzuschränken. Auswirkungsforschung ist dort
angezeigt, wo bezüglich der Einschätzung
möglicher Schadenspotentiale von Eigenschaften
transgener Pflanzen Defizite bestehen, die mit gezielten
Untersuchungen beseitigt werden können. Im Zentrum der
als Folge der Sicherheitsanalyse sich ergebenden
Verbesserungsansprüche an den transgenen Organismus steht
die Verkleinerung des Schadensausmasses.
Ergibt die Sicherheitsanalyse trotz Verbesserungsmassnahmen
eine oder mehrere Gefährdungen, die zu untolerierbaren
Schäden führen, so kann die Entscheidungsfindung
über die Anwendung einer Technologie mit einer
Risiko-Nutzenanalyse weiter vertieft werden. Das
von der identifizierten Gefährdung ausgehende Risiko wird
dem Nutzen der vorgesehenen Anwendung gegenübergestellt
und aufgrund des Vergleichs der Entscheid gefällt. Diese
Voraussetzungen machen deutlich, dass eine Risiko-Nutzenanalyse
nur fallspezifisch erfolgen und nicht allgemein abgehandelt werden
kann. Generell ist jedoch festzustellen, dass bei der
Sicherheitsanalyse die Beurteilung des Schadensausmasses im Zentrum
steht, während bei der Risikoanalyse Überlegungen
zur Eintretenswahrscheinlichkeit vorherrschen. Aufgrund der
Eigenschaften von Organismen, beispielsweise dass sie sich
vermehren aber auch absterben können, sind bei biologischen
Systemen Aussagen über die Eintretenswahrscheinlichkeit
eines Ereignisses sehr schwierig. Eine Fülle von Daten sind
beispielsweise notwendig um eine verlässliche Wahrscheinlichkeit
für den horizontalen Gentransfer von Pflanzen auf
Mikroorganismen geben zu können. Dazu gehören
unter anderem Angaben zur Häufigkeit der Entstehung
transferierbarer DNA aus Pflanzen, zur Persistenz der DNA
im Boden, die Transformationsfrequenz im Boden sowie Wachstums-
und Stoffwechselraten unter Umweltbedingungen.
Diese besonderen Umstände haben dazu geführt, dass Entscheide
über Freisetzungen auf Basis der Sicherheitsanalyse getroffen
werden. Es sollte zur Regel gemacht werden, dass dieses Prinzip auch
in Zukunft eingehalten wird. Auf eine Freisetzung, die mit einem durch
die Sicherheitsanalyse feststellbaren, signifikanten Schadenspotential
behaftet ist, sollte verzichtet werden.
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